Handy am Steuer: Auch Nutzung eines Taschenrechners ist nicht erlaubt!

28. September 2019

Handy am Steuer: Auch Nutzung eines Taschenrechners ist nicht erlaubt! 


Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig ist ein Taschenrechner, welcher über eine Speicherfunktion verfügt, ein elektronisches Gerät, das der Information dient oder zu dienen bestimmt ist, im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO, so dass die Nutzung während der Fahrt eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

(OLG Braunschweig, Beschluss vom 03.07.2019 - 1 Ss (OWi) 87/19)
von RA Dennis König - Arbeitsrecht 28. September 2019
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