Der Arbeitgeber muss auf den Verfall von Urlaub hinweisen!
28. September 2019
Der Arbeitgeber muss auf den Verfall von Urlaub hinweisen!
Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers erlischt in der Regel nur dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber zuvor einen Hinweis hinsichtlich des Urlaubsanspruchs und der Verfallfristen erteilt hat. Dies gilt auch für Urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren (Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 09.04.2019 - 4 Sa 242/18).

